Liebe TSG-Mitglieder, Freunde, Sponsoren und Bekannte,
Ich hoffe, Ihr seid alle gut durch die letzten Wochen gekommen. Vielleicht habt Ihr sogar zu Hause einen neuen Lebensrhythmus gefunden. Home-Office, Kurzarbeit, den ganzen Tag zusammen mit dem Partner bzw. der gesamten Familie, Schulaufgaben und Spiele mit den Kindern, vielleicht sogar ein wenig Sport machen zu Hause in der Wohnung oder im Garten. Es ist vieles anders als gewohnt. Lasst uns trotzdem nicht verzagen und das Beste in bzw. aus der gegebenen Situation machen.
Obwohl momentan kein Sportbetrieb ist, gibt es für den Vorstand einiges zu tun. So haben wir an den Sportbund sowie an einige Fachsportverbände Informationen senden müssen, wie sich die
Corona-Pandemie bei uns im Verein ganz konkret auswirkt. Es wurden Kosten, Einnahmerückgänge und Organisationsprobleme abgefragt, die durch Zahlen aus der Buchhaltung belegt werden mussten –
natürlich hatte jeder Verband ein eigenes Formular, sodass die Zahlen immer anders zusammengestellt werden mussten. Informationen aus dem Bereich des Sports aber auch von der Kreisverwaltung, dem
Gesundheitsamt oder dem Finanzamt erhalten wir fast täglich und müssen entsprechend darauf reagieren.
Auch aus Euren Reihen kommen immer wieder Fragen per Mail oder auch telefonisch. Hier ein Auszug der Fragen und unsere Antworten:
Können Vereinsmitglieder ihre satzungsmäßigen Beiträge vom Verein zurückverlangen, wenn die Sportstätten geschlossen sind?
Die Mitgliedschaft im Verein und die festgelegten Beiträge stehen nicht in einem Gegentätigkeitsverhältnis, wie es z.B. bei Verträgen der Fall ist. Insbesondere schuldet der Verein keine „Leistung“. Mit dem Beitrag „bezahlt“ man auch nicht seine Mitgliedschaft; vielmehr dient der Beitrag der Verwirklichung der satzungsgemäßen Zwecke und dem Fortbestand der TSG. Insofern scheidet ein Anspruch auf Rückzahlung oder Zurückbehaltung von Beiträgen aus.
Haben Mitglieder das Recht die Mitgliedschaft außerordentlich zu kündigen?
Der Mitgliedsbeitrag ist nicht an konkrete Sportnutzungen gebunden. Als Mitglied ist man kein „Kunde“, sondern Teil des Vereins. Kosten laufen weiter (z.B. Darlehn, Strom, Wasser, Abwasser, Gas,
Telefon, Gebäude- und Sportversicherungen, Verbandsbeiträge u.a.)- Und - man hat als Mitglied eine Verantwortung gegenüber dem Verein. Die Covid-19-Pandemie stellt keinen Grund dar von einer
satzungsmäßigen Kündigung abzuweichen.
In der TSG ist eine Kündigung vierteljährlich, jeweils bis spätesten 6 Wochen vor Quartalsende möglich. Es macht jedoch keinen Sinn nun aus dem Verein auszutreten und nach der Pandemie wieder
Mitglied zu werden. Das wäre ein sehr unsportliches und unfaires Verhalten den anderen Mitgliedern gegenüber.
Müssen bei Sportveranstaltung bereits gezahlte Gebühren (z.B. Kursangebote) zurückerstattet werden, wenn die Veranstaltung nun abgesagt werden musste?
Für den Verein ist die Abhaltung der Sportveranstaltungen aufgrund der Verfügungen der Bundes- und Landesregierungen unmöglich geworden. Dies bedeutet, dass er nicht leisten muss.
Wir haben für unsere Kursangebote beschlossen, die Kurse, sobald es uns wieder erlaubt ist, fortzuführen und zum Abschluss zu bringen. Natürlich werden wir Euch rechtzeitig über den Termin der Weiterführung informieren.
Wer Interesse hat, kann gerne auf der Webseite des Bildungswerkes Sport gehen und dort täglich um 11 Uhr an Sportstunden teilnehmen. https://bildungswerksport.adobeconnect.com/live
Haben Übungsleiter Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Da wir in der TSG Sprendlingen nur Übungsleitende in freier Mitarbeit beschäftigen, die entsprechend ihrer geleisteten Stunden bezahlt werden, besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der
Vorstand überlegt derzeit, ob wir den Übungsleitern eine angemessene Ausfallentschädigung zahlen. Diese können wir derzeit von keiner öffentlichen Stelle einfordern, wäre aber eine faire Sache
und eine Wertschätzung für unsere immer präsenten und mit Herzblut aktiven Übungsleiter und Trainer.
Verfällt die Rehasport-Verordnung (Herz, Lunge, Orthopädie, Wassergymnastik)?
Mittlerweile gibt es die Zusage aller Krankenkassen, dass sich die Rehasport-Verordnungen automatisch um die Ausfallzeit durch Covid-19 (egal wie lange es dauern mag) verlängern.
Wann findet die Mitgliederversammlung statt?
Aufgrund des Versammlungsverbotes haben wir zur geplanten Mitgliederversammlung für Freitag, 24. April nicht eingeladen und den Termin auf unbestimmte Zeit verschoben. Alle Amtsinhaber bleiben
bis dahin im Amt, es sei denn er/ sie legt offiziell das Amt binnen 6 Wochen nieder, was bisher nur in den Abteilungen Handball und Turnen geschehen ist.
Hier noch einmal unser Aufruf an alle Mitglieder:
Es stehen nicht alle Amtsinhaber für eine nächste Wahlperiode zur Verfügung. Daher ist es dringend erforderlich, dass sich aus den Reihen der Mitglieder Personen melden, die den Verein
verantwortlich mitgestalten möchten. Bewerbungen für die nachfolgenden Ämter nehmen wir jederzeit gerne an und erteilen Auskunft über die einzelnen Tätigkeiten.
- 2. Vorsitzender
- Geschäftsführer
- Abteilungsleiter Fußball
- Abteilungsleiter Handball
- Abteilungsleiter Turnen
- Abteilungsleiter Reha- und Gesundheitssport
- Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Internetseite)
Selbstverständlich könnt Ihr Euch auch für andere Tätigkeiten innerhalb der TSG bewerben wie z.B. Organisation von Festen, Mitgliederverwaltung, Buchhaltung, Zuschussswesen, Instandhaltung und
Reparaturen am Vereinsheim, Organisation von Freizeiten, Wettkämpfen und Turnieren u.a...
Freuen würden wir uns auch über zusätzliche Übungsleiter/ Trainer und Helfer um unsere Sportangebote zu optimieren. Auch hier sind wir offen für jeden Bewerber.
Und noch ein Wort in eigener Sache. Schon in der Mitgliederversammlung vor 2 Jahren habe ich dafür geworben, dass der geschäftsführende Vorstand (3 gleichberechtigte Personen, die sich die
Aufgaben je nach Können untereinander aufteilen und die sich gegenseitig vertreten) in jüngere Hände übergeben werden sollte, damit der Verein die Herausforderungen der Zukunft,
wie in den letzten 159 Jahren, meistern kann.
In diesem Sinne wünsche ich Euch allen: Bleibt gesund und haltet Euch fit!
Liebe Grüße auch im Namen des Gesamtvorstandes
Annerose Gundlich
(1. Vorsitzende)