Kündigung


Gemäß § 7 der Satzung ist eine Kündigung jederzeit möglich.

Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren muss dies durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.
Erwachsene müssen persönlich kündigen.

Eine Kündigung wird immer zum 31.12. des Kalenderjahres wirksam und muss bis spätestens 6 Wochen vor Jahresende ausgesprochen werden.

 


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Das Kündigungsdatum ist immer der 31.12. eines Jahres, der Tag, an dem die Kündigung satzungsgemäß wirksam wird.

Falls Du Dein Passwort vergessen hast, kannst Du es mit Deiner E-Mail Adresse zurücksetzen.

 


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